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ED-R Klixbüll
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich eines Forschungsprojekts. Auf Grund § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411), legt das Bundesministerium für Verkehr Folgendes fest: Als Schutzmaßnahme wird im Fluginformationsgebiet Bremen vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt: „ED-R Klixbüll“ 1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit 1.1 Seitliche Begrenzung Kreis mit 0,8 NM Radius um 54 48 22 N 008 51 53 O. 1.2 Vertikale Begrenzung GND - 2500 Fuß über Grund. 1.3 Zeitliche Wirksamkeit Vom 31. Dezember 2025, 23:00 Uhr UTC bis 31. Dezember 2026, 23:00 Uhr UTC. 2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Einsatzflüge der Streitkräfte, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie vom Unternehmen SkySails Power GmbH beauftragte Flüge, sofern • eine vorherige Absprache zwischen der für den durchzuführenden Flug zuständigen Einsatzstelle und der für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle erfolgt ist und • eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle erteilt wurde. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden. Quelle: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/ed-r-klixbuell-1/
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Description
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen
anlässlich eines Forschungsprojekts.
Auf Grund § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411), legt das Bundesministerium für Verkehr Folgendes fest:
Als Schutzmaßnahme wird im Fluginformationsgebiet Bremen vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt:
„ED-R Klixbüll“
1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
1.1 Seitliche Begrenzung
Kreis mit 0,8 NM Radius um 54 48 22 N 008 51 53 O.
1.2 Vertikale Begrenzung
GND - 2500 Fuß über Grund.
1.3 Zeitliche Wirksamkeit
Vom 31. Dezember 2025, 23:00 Uhr UTC bis 31. Dezember 2026, 23:00 Uhr UTC.
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Einsatzflüge der Streitkräfte, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie vom Unternehmen SkySails Power GmbH beauftragte Flüge, sofern
•
eine vorherige Absprache zwischen der für den durchzuführenden Flug zuständigen Einsatzstelle und der für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle erfolgt ist und
•
eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle erteilt wurde.
Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden.
Quelle: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/ed-r-klixbuell-1/
Location Details
ED-R Klixbüll
Restricted
DMS: 54°48'22.00"N, 8°51'52.99"E
ICAO: 544821N0085152E
MGRS (WGS84): 32UMF9130473224
Circle
0.80 nautical miles 0.8 nm = 1.5 km
Border: #ff0000 Fill: #ff0000 Weight: 3px, Opacity: 0.7
AIMHL
January 14, 2026 at 6:55 PM
January 14, 2026 at 6:58 PM
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